Schulung
§34a der Gewerbeordnung schreibt vor, dass Unternehmer und Arbeitnehmer im Wach und Sicherheitsgewerbe verschiedene Qualifikationen erarbeiten müssen, damit sie diesen Beruf als Gewerbetreibender oder Angestellter betreiben dürfen. Die Unterrichtungen und die Sachkundeprüfungen nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) stellen ein solides Fundament dar. Dennoch ist es wichtig, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dieser Branche immer auf dem „tagesaktuellen“ stand ist, was rechtliches und praktisches Anbelangt.
Im Sicherheitsgewerbe ist die größte Angriffsfläche die juristische. Die Arbeitnehmer sollen wissen, wie sie sich in gewissen Situationen verhalten sollen. Dieses Wissen wird mit der Unterrichtung und Prüfung zwar theoretisch vermittelt, doch wollen wir mit unserem Angebot eine deutlich höhere Praxisnähe erreichen. Dies beinhaltet auch die Vermittlung von Praktika in den laufenden Betrieb.
Schulungen auf spezielle Rechtsfragen und Situationen werden in kleinen Gruppen abgehalten zu max. 5 Personen. Zielgruppe sind Auftraggeber aus dem Handel und der Wirtschaft, deren Mitarbeiter (zB Kassiererinnen und Kassierer) und angestelltes Sicherheitspersonal. Wenn Sie mehr zu Terminen, Preisen und Dauer dieses Angebotes erfahren möchten, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Praktika
Wir bieten interessierten Menschen, die einen Job suchen oder sich beruflich verändern wollen, die Chance, ein Praktikum in unserem Unternehmen zu machen. Wenn es freie Praktikumsplätze gibt, werden diese auf der JOBS-Seite ausgeschrieben. Nähere Informationen finden Sie dann dort.